1. Allgemeine Bedingungen
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der ISH Ingenieursozietät
GmbH, im folgenden kurz ISH genannt, liegen die hier genannten Geschäftsbedingungen
zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mi t der Entgegennahme
von Waren oder Leistungen als verbindlich anerkannt. Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ISH. Etwaige
widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als ausdrücklich
ausgeschlossen. Aufträgen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf
seine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebote, Aufträge
Alle Angebote der ISH sind bis zur endgültigen schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
Tritt während der Lieferfrist eine Preisänderung infolge von Materialverteuerung
oder Veränderungen der Lohn- und Gehaltstarife ein, verpflichten sich die Parteien,
unverzüglich über eine dieser Änderungen entsprechende Preisanpassung zu
verhandeln. Geringfügige Abweichungen, welche die zugesicherten Leistungsmerkmale
des Vertragsgegenstandes nicht beeinträch tigen, sind möglich.
3. Lieferung
Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter
dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von
ISH nachzuweisen. Im Falle des Verzugs von ISH kann der Kunde nach schriftlich
gesetzter angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn im Laufe
einer Entwicklung Ereignisse eingetreten sind, die bei Auftragsannahme nicht zu
erwarten oder nicht ausreichend beurteilt werden konnten. Verzugsschäden oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, soweit ISH Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Versendung und Gefahrenübergang
Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit der Auslieferung
der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Versendung
bestimmte Person auf den Kunden über. Die Wahl der Versandart und des Weges bleibt,
sofern nicht besonders schriftlich vereinbart, der ISH vorbehalten. Versand- und
Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht andere Vertragsbedingungen
dem widersprechen.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Waren und Leistungen sind, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, innerhalb von 30
Tagen ab Rechnungsdatum netto frei Kasse der Zahlstelle von ISH zu bezahlen. Bei
Neukunden, negativer Bonitätsprüfung und Waren, die einem starken Wertverfall
unterliegen, kann ISH Zahlung bei Lieferung oder Nach nahme verlangen. Reparaturen
und Beratungsleistungen sind sofort zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach Ihrer Einlösung als Zahlung.
Für Aufträge über Lieferung von Waren und Leistungen mit einem Auftragswert über
10.000,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 35 % bei Auftragsbestätigung
- 50 % bei Lieferung
- 15 % 30 Tage nach Rechnungsstellung
Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Im Falle des Zahlungsverzuges
ist ISH unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt,
Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der ISH berechneten
Bankzinsen, mindestens in Höhe von 3 % über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen
sind sofort fällig. Ge rät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann ISH nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht. Verschlechtert
sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der
entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig.
6. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben Eigentum von ISH bis zur Erfüllung aller,
auch zukünftigen Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung.
Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden bedarf der
schriftlichen Genehmigung von ISH und ist nur im ordentlichen Geschäftsgang unter
weiterem Eigentumsvorbehalt möglich. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist
der Kunde nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde
auf das Eigentum von ISH hingewiesen und ISH unverzüglich verständigen. Der Kunde
hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug, auch aus zukünftigen Lieferungen
oder Leistungen, oder aus Vermögensverfall des Kunden darf ISH, unbeschadet ihrer
sonstigen Rechte, nach Geltendmachung des Eigentums vorbehalt die Vorbehaltsware
unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch ISH gelten
nicht als Vertragsrücktritt. Bei genehmigtem Weiterverkauf von Waren und Leistungen tritt
der Kunde bereits jetzt die daraus resultierenden Forderungen bis zur Höhe des offenen
Kaufpreises zur Sicherheit an ISH ab. Der Kunde ist im Rahmen seines normalen
Geschäftsganges einziehungsberechtigt. ISH kann die Erlaubnis aus berechtigtem
Interesse widerrufen. Auf Verlangen von ISH erteilt der Kunde Auskunft über die
abgetretene Forderungen und deren Schuldner. Die Abtretung kann jederzeit
offengelegt werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von ISH um
mehr als 20 %, gibt ISH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten
frei.
7. Gewährleistung (ausgenommen Software)
Für Mängel von Waren und Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach
Wahl von ISH nur durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile Gewähr
geleistet.
Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzliefe rung kann der
Kunde die Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand
ist, nach seiner Wahl Wandlung verlangen. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht
abtretbar. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Auslieferungsdatum. Bei
Installation durch ISH beginnt die Frist mit der Betriebsbereitschaft. Kommt der Kunde in
Abnahmeverzug oder erfüllt er seine Mitwirkungspflichten nicht, beginnt die Gewährleistung
mit dem Abnahmeverzug bzw. einen Monat nach Erklärung der
Installationsbereitschaft durch ISH, sofern diese vereinbart ist. Die Gewährleistung entfällt,
wenn ohne schriftliche Genehmi gung von ISH der Liefergegenstand verändert oder
unsachgemäß benutzt wird. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden,
beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistungspflicht, die
zwischen ISH und dem Unterlieferanten besteht. Die Gewährleistung beschränkt sich nur
auf die unmittelbaren Leistungen. Fracht-/Transportkosten sowie die Ergänzung
unzureichender Verpackungen geht zu Lasten des Kunden.
8. Mängel
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen
erkennbarer Mängel, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden
Umstandes, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung gestellt werden,
sind unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
Spätere erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach dem
Erhalt der Ware mitzuteilen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein
Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbarem Verhältnis zwischen
Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten
dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend
gemacht wird, über deren Be rechtigung kein Zweifel besteht. Die Geltendmachung auch
von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist
im übrigen.
9. Haftung für zugesicherte Eigenschaften
Als zugesicherte Eigenschaft gilt nur, was ausdrücklich mit einem hierzu bevollmächtigtem
Vertreter von ISH als solche schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn im Laufe
einer Entwicklung Ereignisse eingetreten sind, die bei Auftragsannahme nicht zu
erwarten waren oder nicht ausreichend beurteilt werden konnten. Sofern eine
Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware oder Leistung betraf, beschränken sich die
Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung. Wandlung oder Minderung
gemäß § 8 AGB kann nur bei Waren gewährt werden, die sich zum Zeitpunkt der
Auftragsannahme aus fertigen Teilprodukten zusammensetzt und gilt nicht bei
Neuentwicklungen im Auftrag des Kunden.
10. Haftungsbeschränkungen
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung,
Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet ISH nur, wenn ihr
oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. ISH haftet
nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Unbeschadet
dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadenfall ISH zur Schadensminderung die
Nachbesserung zu gestatten und in technischer Hinsicht nach den Anweisungen von ISH
zu verhalten. Schadensersatzansprüche bestehen höchstens in Höhe des einfachen
Warenwertes zum Zeitpunkt der Lieferung.
11. Softwarelizenz und Gewährleistung
Alle Verwertungsrechte der von ISH erzeugten Software verbleiben bei ISH. Wenn der
Kunde diesen Lizenzbestimmungen entgegen handelt, ist ISH berechtigt, nach erfolgloser
Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der Software sowie aller Teile und Kopien
zu verlangen. Mit Lieferung der Software gilt die Lizenz als erteilt. Mit der
Abnahme der Lieferung gelten die Softwarebedingungen als anerkannt. Bei fremder
Software als Handelsware gelten entsprechend die Lizenzbestimmungen des jeweiligen
Herstellers. Das Einsatz-/Nutzungsrecht ist entsprechend der tatsächlichen Möglichkeiten
der Benutzung eines Buches beschränkt. Nach derzeitigem Stand der Technik ist
Software nach Ihrer Struktur niemals völlig fehlerfrei. Bei erheblichen Mängeln gilt auch
die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende
Nachbesserung. ISH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den
Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl
zusammenarbeiten. Nach dem derzeitigen technischem Stand kann ein unterbrechungsoder
fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Fehler im Rahmen
des Programmservices nicht gewährleistet werden. Ausgeschlossen ist jegliche
Gewährleistung für den Ersatz oder den Verlust von Daten, die aufgrund einer
Softwarelieferung entstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten entsprechend
zu sichern.
12. Export
Alle Lieferungen von ISH erfolgen vorbehaltlich der jeweiligen Ausfuhrgenehmigungen
der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich ist ein Export von Waren nicht Be -
standteil des Auftrages. Sollte dies im Einzelfall vom Kunden gewünscht werden, gehen
alle dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Im Übrigen gelten für alle Teile von
ISH und deren Unterlieferanten die oben genannten Ausfuhrbestimmungen. Die Ausfuhr
ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt dem deutschen
Außenwirtschaftsrecht, deren Kenntnis dem Kunden obliegt.
13. Schlussbestimmungen
Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von ISH nicht übertragbar.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen.
14. Erfüllungsort-Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist Hilchenbach, der Gerichtsstand ist Siegen.