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ISH
Ingenieursozietät GmbH

Breitenbacher Str. 5
D-57271 Hilchenbach

AGB


1. Allgemeine Bedingungen

Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der ISH Ingenieursozietät GmbH, im folgenden kurz ISH genannt, liegen die hier genannten Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mi t der Entgegennahme von Waren oder Leistungen als verbindlich anerkannt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ISH. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Aufträgen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote, Aufträge

Alle Angebote der ISH sind bis zur endgültigen schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Tritt während der Lieferfrist eine Preisänderung infolge von Materialverteuerung oder Veränderungen der Lohn- und Gehaltstarife ein, verpflichten sich die Parteien, unverzüglich über eine dieser Änderungen entsprechende Preisanpassung zu verhandeln. Geringfügige Abweichungen, welche die zugesicherten Leistungsmerkmale des Vertragsgegenstandes nicht beeinträch tigen, sind möglich.

3. Lieferung

Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von ISH nachzuweisen. Im Falle des Verzugs von ISH kann der Kunde nach schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn im Laufe einer Entwicklung Ereignisse eingetreten sind, die bei Auftragsannahme nicht zu erwarten oder nicht ausreichend beurteilt werden konnten. Verzugsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, soweit ISH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

4. Versendung und Gefahrenübergang

Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Die Wahl der Versandart und des Weges bleibt, sofern nicht besonders schriftlich vereinbart, der ISH vorbehalten. Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht andere Vertragsbedingungen dem widersprechen.

5. Zahlungsbedingungen

Alle Waren und Leistungen sind, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto frei Kasse der Zahlstelle von ISH zu bezahlen. Bei Neukunden, negativer Bonitätsprüfung und Waren, die einem starken Wertverfall unterliegen, kann ISH Zahlung bei Lieferung oder Nach nahme verlangen. Reparaturen und Beratungsleistungen sind sofort zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Ihrer Einlösung als Zahlung. Für Aufträge über Lieferung von Waren und Leistungen mit einem Auftragswert über 10.000,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 35 % bei Auftragsbestätigung
  • 50 % bei Lieferung
  • 15 % 30 Tage nach Rechnungsstellung

Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ISH unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der ISH berechneten Bankzinsen, mindestens in Höhe von 3 % über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig. Ge rät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann ISH nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig.

6. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben Eigentum von ISH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden bedarf der schriftlichen Genehmigung von ISH und ist nur im ordentlichen Geschäftsgang unter weiterem Eigentumsvorbehalt möglich. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist der Kunde nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von ISH hingewiesen und ISH unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug, auch aus zukünftigen Lieferungen oder Leistungen, oder aus Vermögensverfall des Kunden darf ISH, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, nach Geltendmachung des Eigentums vorbehalt die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch ISH gelten nicht als Vertragsrücktritt. Bei genehmigtem Weiterverkauf von Waren und Leistungen tritt der Kunde bereits jetzt die daraus resultierenden Forderungen bis zur Höhe des offenen Kaufpreises zur Sicherheit an ISH ab. Der Kunde ist im Rahmen seines normalen Geschäftsganges einziehungsberechtigt. ISH kann die Erlaubnis aus berechtigtem Interesse widerrufen. Auf Verlangen von ISH erteilt der Kunde Auskunft über die abgetretene Forderungen und deren Schuldner. Die Abtretung kann jederzeit offengelegt werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von ISH um mehr als 20 %, gibt ISH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

7. Gewährleistung (ausgenommen Software)

Für Mängel von Waren und Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl von ISH nur durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile Gewähr geleistet. Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzliefe rung kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand ist, nach seiner Wahl Wandlung verlangen. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Auslieferungsdatum. Bei Installation durch ISH beginnt die Frist mit der Betriebsbereitschaft. Kommt der Kunde in Abnahmeverzug oder erfüllt er seine Mitwirkungspflichten nicht, beginnt die Gewährleistung mit dem Abnahmeverzug bzw. einen Monat nach Erklärung der Installationsbereitschaft durch ISH, sofern diese vereinbart ist. Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Genehmi gung von ISH der Liefergegenstand verändert oder unsachgemäß benutzt wird. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistungspflicht, die zwischen ISH und dem Unterlieferanten besteht. Die Gewährleistung beschränkt sich nur auf die unmittelbaren Leistungen. Fracht-/Transportkosten sowie die Ergänzung unzureichender Verpackungen geht zu Lasten des Kunden.

8. Mängel

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung gestellt werden, sind unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Spätere erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Erhalt der Ware mitzuteilen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbarem Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Be rechtigung kein Zweifel besteht. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im übrigen.

9. Haftung für zugesicherte Eigenschaften

Als zugesicherte Eigenschaft gilt nur, was ausdrücklich mit einem hierzu bevollmächtigtem Vertreter von ISH als solche schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn im Laufe einer Entwicklung Ereignisse eingetreten sind, die bei Auftragsannahme nicht zu erwarten waren oder nicht ausreichend beurteilt werden konnten. Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware oder Leistung betraf, beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung. Wandlung oder Minderung gemäß § 8 AGB kann nur bei Waren gewährt werden, die sich zum Zeitpunkt der Auftragsannahme aus fertigen Teilprodukten zusammensetzt und gilt nicht bei Neuentwicklungen im Auftrag des Kunden.

10. Haftungsbeschränkungen

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet ISH nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. ISH haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadenfall ISH zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und in technischer Hinsicht nach den Anweisungen von ISH zu verhalten. Schadensersatzansprüche bestehen höchstens in Höhe des einfachen Warenwertes zum Zeitpunkt der Lieferung.

11. Softwarelizenz und Gewährleistung

Alle Verwertungsrechte der von ISH erzeugten Software verbleiben bei ISH. Wenn der Kunde diesen Lizenzbestimmungen entgegen handelt, ist ISH berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der Software sowie aller Teile und Kopien zu verlangen. Mit Lieferung der Software gilt die Lizenz als erteilt. Mit der Abnahme der Lieferung gelten die Softwarebedingungen als anerkannt. Bei fremder Software als Handelsware gelten entsprechend die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Das Einsatz-/Nutzungsrecht ist entsprechend der tatsächlichen Möglichkeiten der Benutzung eines Buches beschränkt. Nach derzeitigem Stand der Technik ist Software nach Ihrer Struktur niemals völlig fehlerfrei. Bei erheblichen Mängeln gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende Nachbesserung. ISH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Nach dem derzeitigen technischem Stand kann ein unterbrechungsoder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Fehler im Rahmen des Programmservices nicht gewährleistet werden. Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für den Ersatz oder den Verlust von Daten, die aufgrund einer Softwarelieferung entstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten entsprechend zu sichern.

12. Export

Alle Lieferungen von ISH erfolgen vorbehaltlich der jeweiligen Ausfuhrgenehmigungen der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich ist ein Export von Waren nicht Be - standteil des Auftrages. Sollte dies im Einzelfall vom Kunden gewünscht werden, gehen alle dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Im Übrigen gelten für alle Teile von ISH und deren Unterlieferanten die oben genannten Ausfuhrbestimmungen. Die Ausfuhr ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt dem deutschen Außenwirtschaftsrecht, deren Kenntnis dem Kunden obliegt.

13. Schlussbestimmungen

Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von ISH nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen.

14. Erfüllungsort-Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist Hilchenbach, der Gerichtsstand ist Siegen.

 

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Kleinsteuerungen mit dem NetX-Controller der Firma Hilscher
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